BCA wird sicherstellen müssen, dass sie ihren Compliance-Anforderungen nachkommen und Ihnen zusätzlich den effizientesten Service bieten. Als Konsequenz Ihres Wunsches, Ihren eigenen grenzüberschreitenden Fahrzeugtransport zu organisieren, gelten einige Spielregeln und Anforderungen für Sie als Käufer, zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BCA:
• Ihr Spediteur muss beim ersten Mal von BCA genehmigt werden und muss ein unabhängiger Drittanbieter-Spediteur sein, der über eine internationale Transportlizenz verfügt und in der Lage ist, CMRs zur Dokumentation der Reise bereitzustellen.
• Um dies zu überprüfen, muss BCA von Ihnen folgendes erhalten:
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Ein ausgefülltes Spediteur-Benachrichtigungsformular.
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Die offizielle Transportversicherungspolice des Spediteurs, die am vorgeschlagenen Abholdatum gültig ist und sicherstellt, dass das Transportunternehmen für Schäden an den Fahrzeugen auf BCA-Geländen versichert ist und Ihr Fahrzeug während des Transports und der Lieferung versichert ist.
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Sie können diese Dokumente per E-Mail an export.eu@bca.com senden.
• Sobald Ihr Transportunternehmen von BCA autorisiert ist, müssen Sie uns lediglich mitteilen, welches Transportunternehmen Sie für die Abholung nutzen werden, per E-Mail an eulogistics@bca.com. Die Überprüfung und Autorisierung eines Transportunternehmens ist nur erneut erforderlich, wenn Sie ein anderes, neues Transportunternehmen nutzen oder wenn die Versicherungspolice des Transportunternehmens abgelaufen ist.
• Für jeden Kauf muss BCA über den von Ihnen verwendeten Spediteur informiert sein. Wenn der Spediteur bekannt und autorisiert ist, erhalten Sie Ihre Abholbenachrichtigung.
• Die Abholung des Fahrzeugs auf dem Gelände muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Auktion stattfinden (für internationale Käufe aus Italien oder den Niederlanden erfolgt die Abholung 14 Tage nach Erhalt des Freigabedokuments), und Sie müssen dies mindestens 48 Stunden im Voraus an eulogistics@bca.com melden. Es gelten die regulären Abholgebühren des Verkaufslandes.
• Falls Ihr Speditionsunternehmen Ihren Kauf nicht rechtzeitig abgeholt hat, wird Ihnen BCA am 14. Tag dennoch eine Transportrechnung für den automatischen Transport zusenden. Ihr Fahrzeug wird Ihnen nach Eingang dieser Transportzahlung durch BCA zugestellt. Eine Nichtzahlung führt zur Stornierung des Verkaufs.
• Um Ihr(e) Fahrzeug(e) am Verkaufsort abzuholen, muss der Fahrer Folgendes vorlegen:
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Abholbestätigung
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Reisepass/Personalausweis
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Fahrzeugdokumente des Lkw und Anhängers
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CMR (Frachtbrief)
• BCA wird Ihnen die Fahrzeugdokumente zusenden, nachdem wir folgendes erhalten haben:
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Die ausgefüllte Empfangsbestätigung mit den relevanten Lieferdaten;
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Der von der Transportfirma ausgestellte CMR, der unter anderem folgende Informationen enthält:
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Käuferinformationen (z. B. Rechtsname, Adresse, Land) in Feld 2;
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Die vom Käufer genehmigte Lieferadresse (gemäß den oben genannten BCA-Compliance-Standards), die sich im selben Land wie die EU-Umsatzsteuerregistrierung des Käufers befindet, in Feld 3;
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Datum der Abfahrt in den Feldern 4 und 21.;
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Identifikation der gekauften und transportierten Fahrzeuge (z. B. Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kennzeichen) in Feld 6;
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Unterschrift und Stempel des Absenders in Feld 22;
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Unterschrift und Stempel des Transportunternehmens in Feld 23 (und auch Offenlegung des Rechtsnamens, der Adresse und des Landes des Transportunternehmens in Feld 16);
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Datum des Empfangs, Unterschrift und Stempel des Käufers in Feld 24.
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Falls die Lieferung in mehreren Etappen erfolgt, müssen Sie BCA alle CMR-Frachtbriefe für die gesamte Reise vom BCA-Verkaufsort bis zur Lieferadresse bereitstellen.
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